Kein Kunde hat etwas davon, wenn das gigabitfähige Glasfasernetz am Haus-übergabepunkt (APL) im Keller endet und nicht in der Wohnung ankommt. Deshalb muss die Glasfaser nicht nur bis ins Gebäude (FTTB) geführt werden, sondern bestenfalls bis in die Wohnungen reichen (FTTH). Die Inhouse-Verkabelung auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4) liegt regelmäßig im Verantwortungsbereich des Eigentümers; nicht beim Mieter, nicht beim Zweckverband und nicht beim Netzbetreiber.
Was müssen Sie bei Ihrer Inhouse-Installation beachten?
- Für den Betrieb des Anschlusses wird ein Medienkonverter (ONT) benötigt. Dieser wird nach Vertragsabschluss vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.
- Der ONT wird neben dem Hausübergabepunkt (APL) installiert sofern es keine Inhouse-Verkabelung gibt.
- Der ONT benötigt einen Stromanschluss. Bitte sorgen Sie für diesen im Umkreis von ca. 1,5 m um den APL. Der APL selbst benötigt keinen Stromanschluss.
- Die Verbindung zwischen APL und ONT ist immer eine Glasfaserleitung mit einer maximalen Länge von 1,5 Metern. Diese installiert der Techniker bei Montage des ONTs.
- Der ONT verfügt über einen Netzwerkausgang (Cat.7) an den der Router angeschlossen wird.
- Wenn ein Vertrag mit TV abgeschlossen wurde, wird ein ONT mit TV-Ausgang (Coax, F-Stecker) installiert. An diesen TV-Ausgang können Sie Ihre TV-Verkabelung anschließen.
Da der ONT im Verantwortungsbereich des Nutzers installiert werden soll muss bei der Inhouse-Installation zwischen den unterschiedlichen Anforderungen in Gebäuden unterschieden werden:
- Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, die regelmäßig vom Eigentümer selbst und maximal 1 Mieter bewohnt sind und
- Mehrfamilienhäuser, in denen mehr als 2 Parteien als Mieter oder Eigentümer wohnen. Als Mehrfamilienhaus sind alle Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten (WE) definiert.
Alle wichtigen Infos hierzu finden Sie unter Ein-/ Zweifamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser