Rufnummernmitnahme / Kündigung Altanbieter

Um das Glasfasernetz nach Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber nutzen zu können ist es notwendig, einen neuen Endkundenvertrag mit einem Anbieter im neuen Glasfasernetz des Landkreises Lörrach abzuschließen.

Bei einem Wechsel des Anbieters können Sie Ihre bisherige Rufnummer grundsätzlich beibehalten.

Mitnahme der Telefonnummer (sogenannte Rufnummernportierung)

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, Ihre Rufnummer bei einem Anbieterwechsel beizubehalten, wenn Ihr neuer Anbieter Ihnen die Nutzung Ihrer bisherigen Rufnummer im Vertrag zugesichert hat.

Sie müssen die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Dies erfolgt über das deutschlandweit einheitliche Portierungsformular. Über dieses kann auch die Kündigung bei dem Altanbieter erfolgen Der neue Anbieter stimmt auf der Grundlage des Portierungsauftrags die Portierung mit dem bisherigen Anbieter ab. Die technische Aktivierung einer Rufnummer erfolgt in der Regel innerhalb eines Kalendertages, sodass Ihre Telefonverbindung im Zuge eines Anbieterwechsels nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein sollte.

Damit der Portierungsprozess möglichst schnell und reibungslos funktioniert und Sie im Zuge eines Anbieterwechsels unter Ihrer bisherigen Rufnummer telefonisch erreichbar bleiben, sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kündigen Sie Ihren Vertrag beim Altanbieter nicht selbst! Dies erledigt Ihr neuer Anbieter.
  • Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter sollte am Tag der Portierung bereits beendet sein. Mit dem neuen Anbieter muss ein Vertrag geschlossen sein, der ab Vertragsbeginn die Nutzung Ihrer bisherigen Rufnummer vorsieht.
  • Bei Ortsnetzrufnummern sollte der neue Anbieter den Portierungsauftrag dem bisherigen Anbieter mindestens zehn Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages erteilt haben. Dementsprechend sollten Sie Ihrerseits den Portierungsantrag bei Ihrem neuen Anbieter möglichst frühzeitig stellen. Bitte beachten Sie dabei auch die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Anbieters.
  • Die Portierung ist nur möglich, wenn Ihre Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen. Die Daten können Sie einer aktuellen Rechnung bei Ihrem bisherigen Anbieter entnehmen. Rechtschreibfehler im Namen müssen auf dem Formular mit eingetragen werden.
  • Zu einer Doppelzahlung kann es nur kommen wenn Sie Ihren Anschluss vor Ablauf des alten Vertrages in Betrieb nehmen möchten. Ansonsten startet der neue Vertrag erst wenn Ihr alter Vertrag ausgelaufen ist, also nach dem vereinbarten Kündigungstermin.

Bitte beachten Sie:

Bei einem bestehenden Portierungsauftrag beantragt Ihr neuer Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Anschlusses erst nachdem Ihr neuer Anschluss aktiviert wurde, also nach Installation des ONT. Dann wird auch die Portierung angestoßen. Dies erfolgt um sicherzustellen, dass der neue Anschluss technisch verfügbar und somit auch eine Nutzung der Rufnummer überhaupt möglich ist.

Kosten für die Portierung einer Festnetzrufnummer

Für die Mitnahme einer Festnetzrufnummer darf ein Altanbieter maximal 11,44 Euro (brutto) in Rechnung stellen. Dies hatte die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur im Jahr 2018 in einem Einzelfall entschieden.

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